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Gewässer für Bachpatenschaften In Vorbereitung der Einführung von Bachpatenschaften hat die Obere Wasserbehörde des Regierungspräsidiums Halle eine Reihe von Fließgewässern ausgewählt, die sich für die Betreuung durch Bachpaten besonders anbieten. Bei der Erstellung dieser Liste konnte auf die Gewässergüteberichte zurückgegriffen werden, die den Zustand unserer Fließgewässer regelmäßig dokumentieren. Die Gewässergüte aller größeren Gewässer des Regierungsbezirkes werden durch die Obere Wasserbehörde alljährlich erfaßt und bewertet. Ausgehend von den Ergebnissen dieser Erhebungen werden für Bachpatenschaften vorrangig Fließgewässer bzw. -abschnitte mit nur geringer oder mäßiger Wasser-Belastung (Gewässergüte I-II oder II) vorgeschlagen, deren Strukturen jedoch weiteren Entwicklungsbedarf aufweisen. Solche Bäche haben aufgrund ihrer Wasserqualität grundsätzlich ein gutes Potential für eine ökologische Entwicklung, so dass Aktivitäten von Bachpaten guten Erfolg versprechen. Für Bachpaten als weniger geeignet gelten dagegen Gewässer mit starker Abwasserbelastung. Für solche Gewässer haben zunächst behördliche Maßnahmen zur Verbesserung der chemischen Wasserbeschaffenheit Priorität, die von Bachpaten weniger beeinflussbar sind. Anhand der genannten Kriterien werden die in der folgenden Gewässerliste aufgeführten Bäche für die Übernahme von Bachpatenschaften besonders empfohlen. Daneben können natürlich auch in Absprache mit dem zuständigen Unterhaltungsverband für jedes andere Gewässer zweiter Ordnung im Regierungsbezirk Bachpatenschaften geschlossen werden. |
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